1. Geltungsbereich |
Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit dieser nichts Abweichendes enthält. Sie sind mit der Bestätigung oder Ausführung des Auftrages wirksam. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht binnen 3 Tagen nach Zusendung der Auftragsbestätigung den Bedingungen der InSynTech GmbH schriftlich widersprochen wird.
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2. Auftragsannahme |
Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der InSynTech GmbH schriftlich bestätigt sind oder die Auslieferung bzw. Leistung erfolgt ist. Das Einverständnis der Speicherung der Auftragsdaten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben.
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3. Preise und Zahlungen |
Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechungen von der InSynTech GmbH angegebenen Preise verstehen sich in EURO und, wenn nichts Abweichendes beschrieben ist, zuzüglich der Frachtkosten bzw. Reisekosten sowie der zum Zeitpunkt der Rechungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Lieferung und Teilleistung gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis. Der Rechungsbetrag ist sofort bei Erhalt der Ware oder der Rechung, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, rein netto ohne Abzug zu zahlen. Bei Überziehung des Zahlungszieles ist die InSynTech GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die InSynTech GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
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4. Lieferung, Lieferverzug, Leistungsverzug |
Falls nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Angebote von der InSynTech GmbH freibleibend und unverbindlich. Die InSynTech GmbH übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung eines Liefertermins. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, auf die die InSynTech GmbH keinen Einfluss hat, wie höhere Gewalt, Streik, verspätete Lieferung durch den Vorlieferanten etc., berechtigen den Besteller nicht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug des Käufers/Auftraggebers ist die InSynTech GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.
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5. Versand und Gefahrenübergang bei Lieferung |
Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung und Inbetriebnahme durch die InSynTech GmbH geht die Gefahr mit der Übergabe oder der Inbetriebnahme durch die InSynTech GmbH auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.
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6. Eigentumsvorbehalt |
Die Ware/Leistung wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung der Forderung aus der Geschäftsverbindung Eigentum der InSynTech GmbH. Zur Sicherheitsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer erwachsen, an die InSynTech GmbH ab. Der Käufer hat die InSynTech GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltware oder an die InSynTech GmbH abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
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7. Mängelrügen |
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen/Leistungen oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, sind unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware/Leistung schriftlich mitzuteilen.
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8. Sonstige Ansprüche |
Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadensersatzansprüche des Käufers/Auftraggebers, insbesondere auch wegen Vertragsverletzung und Verschulden bei Vertragsabschluss im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers/Auftraggebers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar, es sei denn, die InSynTech GmbH bestätigt schriftlich die Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen namentlich genannten Dritten.
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9. Sonstiges |
Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit der InSynTech GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland ist die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Form, um Gültigkeit zu erlangen.
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Stand |
03. März 2009 |